Führerschein

Ein Führerschein ist ein amtliches Dokument, das eine bestimmte Person zum Führen bzw. Fahren eines bestimmten motorisierten Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr nach geltendem Recht berechtigt. In der Regel ist eine theoretische und praktische Ausbildung notwendig, die auf die entsprechenden abzulegenden Prüfungen vorbereitet. Führerscheine können in verschiedenen Klassen für den Straßenverkehr, die Schifffahrt oder den Schienenverkehr erworben werden, wobei ein Mindestalter einzuhalten ist. Sofern eine gesundheitliche Eignung vorgeschrieben ist, ist diese durch aktuelle Untersuchungsbescheinigungen zu belegen und ggf. in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und nachzuweisen.

Führerschein-Klasse B

Der Führerschein-Klasse B ist frühere Klasse 3. Sie berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500,00 Kg. Es dürfen keine Krafträder gefahren werden. Auch ein Anhänger darf mitgeführt werden, sofern er 750,00 Kg Gesamtgewicht nicht übersteigt. Auch bei Mitführung eines Anhängers darf das Gesamtgewicht nicht höher wie 3.500,00 Kg sein.

Führerschein-Klasse A

Dieser Führerschein ist für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum und mehr als 45 Km/h.
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerschein-Klasse A (früher Klasse 1) beträgt 18 Jahre und ist für die ersten 2 Jahre beschränkt.

Führerschein-Klasse C

Die Klasse C ersetzt die alte Klasse 2 und setzt den Erwerb der Klasse B voraus. Die Bedingungen hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts sind genauso wie bei der Klasse B. Im Inland darf auch ein Kraftomnibus mit entsprechendem Gesamtgewicht der Klasse B gefahren werden. Aber – ohne Fahrgäste. Zum Beispiel für technische Überprüfungsfahrten. Auch ein Anhänger darf zu den Bedingungen der Klasse B mitgeführt werden.



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